Kontrollierte Fahrzeugverschrottung

Fahrzeuge kontrolliert und nachvollziehbar aus dem Markt nehmen

RETEK übernimmt die kontrollierte Verschrottung einzelner Fahrzeuge und größerer Fahrzeugbestände, wenn eine weitere Nutzung vollständig ausgeschlossen werden muss.

Fahrzeuge und festgelegte Komponenten werden nach abgestimmten Projektvorgaben dauerhaft unbrauchbar gemacht. Eine Teilegewinnung oder Vermarktung findet nicht statt. Verwertbare Materialien werden dennoch nach Möglichkeit geeigneten Recycling- und Verwertungswegen zugeführt.

Im Mittelpunkt des Auftrags stehen:

  • die dauerhafte Entfernung der Fahrzeuge aus dem Markt
  • der vollständige Ausschluss einer Teilegewinnung und Vermarktung
  • die Behandlung nach definierten Schutz- und Sicherheitsanforderungen
  • eine projektspezifisch abgestimmte Dokumentation und Nachweisführung
  • die Zuführung verbleibender Materialien zu geeigneten Verwertungswegen

Typische Ausgangssituationen

Wann eine kontrollierte Fahrzeugverschrottung erforderlich ist

Eine kontrollierte Verschrottung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Fahrzeuge aus Sicherheits-, Qualitäts-, Schadens-, regulatorischen oder geopolitischen Gründen dauerhaft aus dem Markt genommen werden müssen.

Brand-, Umwelt- und Kontaminationsschäden

Brandfahrzeuge sowie Fahrzeuge nach Umwelt- oder Kontaminationsereignissen können besondere Anforderungen an Transport, Behandlung und dauerhafte Unbrauchbarmachung stellen.

Sicherheits- und Qualitätsgründe

Fahrzeuge mit sicherheitsrelevanten Schäden, Qualitätsabweichungen oder nicht freigegebenen Produktständen dürfen gegebenenfalls weder ausgeliefert noch weiterverwendet werden.

Entwicklungs- und Vorserienfahrzeuge

Vorserien-, Versuchs- und Entwicklungsfahrzeuge können vertrauliche technische Merkmale oder Komponenten enthalten, deren weitere Nutzung ausgeschlossen werden muss.

Regulatorische und rechtliche Veränderungen

Geänderte Vorschriften oder rechtliche Rahmenbedingungen können dazu führen, dass bestimmte Fahrzeuge nicht mehr zugelassen, ausgeliefert oder vermarktet werden dürfen.

Geopolitische und logistische Veränderungen

Nicht mehr erreichbare oder zulässige Zielmärkte können eine kontrollierte Behandlung ursprünglich für den Export bestimmter Fahrzeuge erforderlich machen.

Größere Fahrzeug- und Serienbestände

Auch größere Bestände, etwa nach Großschäden, Modellwechseln oder qualitätsbedingten Aussonderungen, können vollständig und nachvollziehbar aus dem Markt genommen werden.

Klare Abgrenzung

Verschrottung ohne Teilegewinnung

Bei einem Auftrag zur kontrollierten Fahrzeugverschrottung ist die spätere Nutzung des Fahrzeugs und seiner Bauteile ausdrücklich ausgeschlossen. Es werden keine Komponenten für die Wiederverwendung, Rückgabe oder B2B-Vermarktung gewonnen.

Je nach Projektvorgabe betrifft die dauerhafte Unbrauchbarmachung das vollständige Fahrzeug sowie gegebenenfalls einzeln festgelegte sensible Komponenten. Die Behandlung kann beispielsweise durch Demontage, Zerkleinerung oder andere geeignete Verfahren erfolgen.

Welche Behandlung erforderlich ist, wird anhand des Fahrzeugzustands, der vorhandenen Risiken, der Schutzanforderungen und der benötigten Nachweise vor Projektbeginn festgelegt.

Greifer bei der kontrollierten Verschrottung eines Fahrzeugs

Der Verschrottungsauftrag schließt aus:

  • Teilegewinnung für eine weitere Verwendung
  • Vermarktung ausgebauter Komponenten
  • Rückführung von Bauteilen in den Ersatzteilmarkt
  • Weitergabe nicht freigegebener Fahrzeuge oder Komponenten

Davon unberührt bleibt die Materialverwertung: Verbleibende Materialien sollen nach Möglichkeit geeigneten Recycling- und Verwertungswegen zugeführt werden.

Projektbezogener Ablauf

Von der Aufgabenklärung bis zum dokumentierten Abschluss

Der konkrete Ablauf wird an Fahrzeugart, Bestandsgröße, Zustand, Risiken sowie Schutz- und Nachweisanforderungen angepasst. Die folgenden Schritte bilden einen typischen Projektverlauf ab.

01

Projektziel klären

Anlass, Fahrzeugbestand, Projektumfang und das Ziel der dauerhaften Entfernung aus dem Markt werden gemeinsam eingeordnet.

02

Bestand und Risiken bewerten

Fahrzeugzustand, Antriebstechnologie, Schadenart und mögliche Sicherheits- oder Umweltrisiken werden vor der weiteren Planung berücksichtigt.

03

Anforderungen festlegen

Schutz-, Sicherheits-, Vertraulichkeits- und Nachweisanforderungen werden projektspezifisch abgestimmt und dokumentiert.

04

Logistik planen

Anlieferung, Übergabe und erforderliche Transportbedingungen werden anhand der Fahrzeuge und ihrer Standorte vorbereitet.

05

Fahrzeuge erfassen

Die übernommenen Fahrzeuge oder Bestände werden entsprechend den vereinbarten Projektvorgaben zugeordnet und für die Behandlung vorbereitet.

06

Unbrauchbarmachung durchführen

Fahrzeuge und definierte Komponenten werden mit einem für das jeweilige Projekt geeigneten Verfahren dauerhaft unbrauchbar gemacht.

07

Materialien weiterbehandeln

Verbleibende Materialien werden nach Möglichkeit getrennt und geeigneten Recycling-, Verwertungs- oder Schredderunternehmen übergeben.

08

Projekt abschließen

Der Abschluss und die vereinbarten Nachweise werden entsprechend dem vor Projektbeginn festgelegten Dokumentationsumfang bereitgestellt.

Materialverwertung

Keine Teilegewinnung – Materialien dennoch verwerten

Die kontrollierte Fahrzeugverschrottung verhindert eine weitere Nutzung des Fahrzeugs und seiner Komponenten. Sie bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche enthaltenen Materialien unkontrolliert beseitigt werden.

Projektziel und Nachhaltigkeitsanforderungen werden gemeinsam mit dem Auftraggeber festgelegt. Soweit Fahrzeugzustand, Sicherheitsanforderungen und Behandlungsweg es zulassen, sollen verbleibende Materialien geeigneten und möglichst hochwertigen Verwertungswegen zugeführt werden.

RETEK führt nicht zwangsläufig jeden nachgelagerten Recyclingprozess selbst durch. Abhängig vom Projekt können spezialisierte Verwertungs-, Recycling- oder Schredderunternehmen eingebunden werden.

Betriebsstoffe und Medien

Betriebsstoffe und andere behandlungsrelevante Medien werden entsprechend Fahrzeugzustand, Antriebstechnologie und Projektvorgaben berücksichtigt.

Trennung von Materialströmen

Verbleibende Materialien können nach Möglichkeit getrennt und geeigneten weiteren Behandlungs- oder Verwertungswegen zugeordnet werden.

Spezialisierte Verwertungspartner

Für nachgelagerte Prozesse können spezialisierte Recycling-, Verwertungs- oder Schredderunternehmen in den abgestimmten Projektablauf eingebunden werden.

Fahrzeugzustände und Antriebstechnologien

Besondere Anforderungen vor der Übernahme prüfen

Fahrzeugzustand, Schadenbild und Antriebstechnologie beeinflussen Transport, Annahme und Behandlung. Deshalb wird vor Projektbeginn geprüft, welche Schutzmaßnahmen, Qualifikationen und technischen Voraussetzungen erforderlich sind.

Elektro-, Hybrid- und Hochvoltfahrzeuge

Hochvoltsysteme und Energiespeicher erfordern eine zustandsbezogene Bewertung und entsprechend qualifizierte Tätigkeiten. Bei RETEK sind mehrere Mitarbeitende für Arbeiten an Hochvoltsystemen in den Qualifikationsstufen 2S und 3S qualifiziert.

Wasserstoff-, LPG- und Autogassysteme

Alternative Kraftstoff- und Speichersysteme können besondere Anforderungen an Transport, Lagerung und Behandlung stellen. Die Übernahmemöglichkeiten werden deshalb vorab anhand des konkreten Fahrzeugs geprüft.

Brand- und Schadenfahrzeuge

Brand- und Schadenfahrzeuge sowie Bestände mit unterschiedlichen Fahrzeug- und Antriebsarten werden hinsichtlich Zustand, Risiken und erforderlicher Behandlung projektbezogen bewertet.

Informationssicherheit und Nachweise

Vertrauliche Fahrzeugprojekte nachvollziehbar behandeln

Bei Entwicklungs-, Vorserien- und Versuchsfahrzeugen sowie bei sicherheits- oder qualitätsrelevanten Projekten können besondere Anforderungen an Vertraulichkeit, Zugriff und Nachweisführung bestehen. Diese Anforderungen werden vor Projektbeginn mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Zuordnung und Zugriff

Fahrzeuge und Bestände werden projektbezogen zugeordnet. Vorgaben zum Zugriff, zum Umgang mit sensiblen Komponenten und zur Vertraulichkeit werden entsprechend dem Auftrag festgelegt.

Dokumentation und Nachweisführung

Umfang, Form und Zeitpunkt der Dokumentation sowie die benötigten Nachweise zur dauerhaften Unbrauchbarmachung werden vor Beginn des Projekts abgestimmt.

Externe Prüfung

Wenn eine externe Prüforganisation eingebunden werden soll, können deren Aufgaben und der erforderliche Nachweisumfang in der Projektplanung berücksichtigt werden.

Informationen zu vorhandenen Zertifikaten und Nachweisen der RETEK AG finden Sie auf der entsprechenden Übersichtsseite.

Projektanfrage

Verschrottungsprojekt anfragen

Sie müssen einzelne Fahrzeuge oder größere Fahrzeugbestände dauerhaft und nachvollziehbar aus dem Markt nehmen? RETEK prüft gemeinsam mit Ihnen die Ausgangssituation und entwickelt einen geeigneten projektbezogenen Ablauf.

Besondere Anforderungen an Sicherheit, Vertraulichkeit, Logistik, Behandlung und Nachweisführung können bereits bei der ersten Anfrage berücksichtigt werden.

Hilfreiche Angaben für die erste Prüfung

  • Fahrzeugart und Anzahl
  • Fahrzeugzustand und Schadenart
  • Standort der Fahrzeuge
  • Grund der Verschrottung
  • gewünschter Zeitrahmen
  • Logistik- und Transportanforderungen
  • Anforderungen an Dokumentation und Nachweise
  • Anforderungen an Informationssicherheit und Vertraulichkeit
  • gegebenenfalls gewünschte externe Prüfung